Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Arbeit am Tier

Leistung:
Alle Pflegebehandlungen am Hund in Diva Hundekultur werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.
Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des deutschen Tierschutzgesetzes. Generell und grundsätzlich behält sich die Inhaberin von Diva Hundekultur, Carola Schönborn vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.


Termine:
Es wird nur nach Terminvereinbarung gearbeitet ! Sollte der Kunde verhindert sein, verpflichtet er sich, den Termin mind. 24 Stunden vorher abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann.


Preise/Bezahlung:
Die Preise entnehmen Sie bitte dem externen Aushang oder der mündlichen Beratung.
Die Bezahlung des Pflegepreises, der sich aus der Preisliste, diesen AGB und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort in bar fällig. Es gibt keine Pflege auf Rechnung.


Haftung:
Für alle zu pflegenden Tiere (Hunde) muss grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung durch den Besitzer/Halter bestehen.


Schadensfall:
Sollte sich das Tier im Betreuungszeitraum verletzen, wird ein Tierarzt oder Tierklinik eingeschaltet. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen. Für Schäden, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann Carola Schönborn nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von Carola Schönborn wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet Carola Schönborn im Rahmen einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden sind umgehend nach Kenntnisnahme Carola Schönborn zu melden.
Carola Schönborn haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragsnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.


Beanstandungen:
Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist Carola Schönborn zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatz oder Zusatzkosen etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.


Allgemeines:
Carola Schönborn führt eine Bildersammlung einiger Tierkunden, die ins Internet, eigene Webseite, Facebook und/oder Instagram gestellt werden. Sollter der Tierhalter damit nicht einverstanden sein, informiert er Carola Schönborn, dann werden die Bilder umgehend wieder von den öffentlichen Medien entfernt.
Das Tier muss nach der Behandlung vom Auftraggeber persönlich, von einer dem Auftragnehmer persönlich bekannten Person oder mit einer schriftlichen Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden.
Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt.

Türkheim,Berg im Mai 2024